Unabhängige Beschwerdestellen JETZT!

WIR FORDERN DIE EINFÜHRUNG UNABHÄNGIGER BESCHWERDESTELLEN

Unabhängigkeit in diesem Kontext bedeutet für uns: die Einrichtung von Beschwerdestellen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Beschwerdestellen sollen nicht an das Parlament angegliedert werden, aber dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sein. Die Beschwerdestellen sollen frei und weisungsunabhängig agieren können. Es darf keine institutionelle und hierarchische Verbindung zu Polizeibehörden geben. Es muss garantiert werden können, dass Mitarbeitende frei von wirtschaftlichen, persönlichen und institutionellen Abhängigkeitsstrukturen arbeiten können und die Beschwerdestellen müssen mit angemessenen personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet werden. Um die Funktionsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit der Beschwerdestellen zu gewährleisten, musss es ein Verbot des Entzugs der finanziellen Mittel durch die Landes- bzw. Bundespolitik geben.

Wir forden, dass die Beschwerdestellen mit folgenden Komptenzen, die weitestgehend den polizeilichen Befugnissen ähneln, ausgestattet werden:

Das Recht auf Akteneinsicht, die Einsicht in medizinische Gutachten, die Sichtung des Tatorts, die Sicherung von Beweismitteln. Des Weiteren die Ermittlung, Vorladung und Vernehmung von Zeug*innen und Beamt*innen sowie die Überwachung, Leitung sowie in besonders schweren Fällen Selbstvornahme der disziplinarrechtlichen Ermittlungen.

Wir forden die folgende Zusammensetzung der Beschwerdestellen, um eine Unabhängigkeit zu gewährleisten:

Die Einstellung ehemaliger Polizist*innen muss verboten werden. Betroffene Gruppen, v.a. migrantisierte, rassifizierte PoC, Schwarze und Rom*nja Personen, müssen in den Beschwerdestellen hinreichend repräsentiert werden. Um die Interessen der von Polizeigewalt betroffenen Personen sowie ihrer Angehörigen zu wahren, müssen diese in das Beschwerdeverfahren einbezogen werden. Weiterhin sollen die Betroffenenvertretungen und Nichtregierungsorganisationen in das System unabhängiger Beschwerdestellen integriert werden.

Wir forden, dass sich die Zuständigkeit der Beschwerdestellen auf folgende Bereiche erstrecken soll:

Zuständigkeit nicht nur bei Grund- und Menschenrechtsverletzungen, sondern auch bei der Verwendung von unangemessener oder beleidigender Sprache oder Ausdrucksweise, bei sprachlichen Drohungen, bei der Verwendung unangemessener Gesten sowie bei mangelhaften oder unangemessenen Arbeitsleistungen oder Dienstverweigerung.

Wir fordern eine umfassende Zugänglichkeit dieser unabhängigen Beschwerdestellen:

durch den sensiblen Umgang mit Betroffenen sowie regelmäßiges Sensibilisierungstraining der Mitarbeitenden, durch die Verwendung von einfacher Sprache und niedrigschwelligem Zugang im Rahmen aufsuchender Arbeit. Wir fordern das Informieren der breiten Öffentlichkeit sowie konkret betroffener Personen über das Bestehen von unabhängigen Beschwerdestellen, z.B. durch das Auslegen von Informationsmaterial auf Polizeiwachen sowie eine Hinweispflicht bezüglich der unabhängigen Beschwerdestellen durch die Polizei bei jeglicher polizeilichen Tätigkeit. Weiterhin fordern wird die Dokumentation und wissenschaftliche Arbeit zu Rechtsverstößen in der Polizeiarbeit.

Bei all dem sollte jedoch klar sein, dass eine Beschwerdestelle keine parteiliche Beratung gewährleisten kann und daher eine unterstützende und solidarische Beratung unterschiedlicher Gruppen und Einzelpersonen niemals entbehrlich ist!

This is a community and civil society form of police control!